Gesetzlicher Sonderurlaub bei Umzug

Haben Sie Anspruch auf bezahlten Urlaub für Ihren Umzug? Ja – hier alle Infos.

In bestimmten Fällen steht Ihnen ein bezahlter Sonderurlaub für Ihren Wohnungswechsel zu.

Wann haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?

  • Bei innerbetrieblichen Versetzungen
  • Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist
  • Abhängig von Bundesland oder Tarifvertrag

Wie stellen Sie den Antrag?

  • Schriftliche Mitteilung an Vorgesetzten oder Personalabteilung
  • Angabe von Grund und Datum des Umzugs
  • Nachweis vorlegen (z. B. Mietvertrag oder Umzugsterminbestätigung)